Teil 5 Beschaffungsmanagementerlass
: Vergabeplattform, Wettbewerbsregister und Statistik
Teil 5: Vergabeplattform, Wettbewerbsregister und Statistik
5.1 Vergabeplattform
Soweit Vergabebekanntmachungen erforderlich sind, werden diese in der Hessischen Ausschreibungsdatenbank (www.had.de) veröffentlicht (vergleiche § 13 Satz 1 HVTG).
Zur Vorbereitung und Ausschreibung von Rahmenverträgen und des Spezialbedarfs bedienen sich die ZBSten eines elektronischen Vergabeverfahrens (E-Vergabe).
5.2 Wettbewerbsregister
Gemäß Teil 5 des Vergabeerlasses gilt hinsichtlich der Abfragepflicht zur Feststellung der Eignung Folgendes:
Wird die Vergabe durch die Bedarfsstelle in eigener Zuständigkeit durchgeführt, obliegt die Abfragepflicht vor Zuschlagserteilung an die/den ausgewählte/n Bietende/n der Bedarfsstelle.
Führt die zuständige ZBSt das Verfahren für die Bedarfsstelle oder in eigener Verantwortung (vergleiche Ziffer 4.4) durch, obliegt die Abfragepflicht der ZBSt.
5.3 Statistik
Gemäß Teil 6 des Vergabeerlasses gilt Folgendes:
Wird die Vergabe durch die Bedarfsstelle in eigener Zuständigkeit durchgeführt, obliegt die Berichtspflicht (Statistikpflicht) der Bedarfsstelle.
Führt die zuständige ZBSt das Verfahren für die Bedarfsstelle oder in eigener Verantwortung (vergleiche Ziffer 4.4) durch, obliegt die Berichtspflicht (Statistikpflicht) der ZBSt.