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§ 13 KonzVgV

Verfahrensgarantien

Materialien zu § 13 KonzVgV

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VergabeVorschriften.de KI-Kommentar KonzVgV
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 13

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Eignung, Mindestanforderungen und Ausschlussprüfung bleiben Zuschlagsvoraussetzungen. Selbstreinigung ist vor einem endgültigen Ausschluss zu berücksichtigen.

Zeitplanänderungen sind allen Teilnehmern mitzuteilen; betreffen sie die Bekanntmachung, sind sie zu veröffentlichen. Eine Verringerung des Teilnehmerkreises benötigt objektive Kriterien und muss ausreichenden Wettbewerb erhalten.

Rechtsprechung

EuGH, Urteil vom 11.6.2020 – C-472/19, Vert Marine, ECLI:EU:C:2020:468. Ein gesetzliches Teilnahmeverbot wegen Verurteilung darf die Selbstreinigung grundsätzlich nicht ausschließen; für ein gerichtlich angeordnetes Teilnahmeverbot gilt die besondere Richtlinienausnahme.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar KonzVgV

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