§ 6 KonzVgV
Dokumentation und Vergabevermerk
1Der Konzessionsgeber dokumentiert das Vergabeverfahren fortlaufend in Textform, sodass die einzelnen Stufen des Verfahrens, die einzelnen Maßnahmen sowie die Begründungen der einzelnen Entscheidungen festgehalten werden.2Er erstellt einen zusammenfassenden Vergabevermerk in Textform.
Die Dokumentation, der Vergabevermerk, die Teilnahmeanträge und die Angebote einschließlich ihrer Anlagen sind bis zum Ende der Vertragslaufzeit vertraulich zu behandeln und aufzubewahren, mindestens jedoch für drei Jahre ab dem Tag des Zuschlags.
§ 4 bleibt unberührt.