§ 18f LHO NRW
Kreditaufnahmekonto
1Die nach Haushaltsabschluss tatsächlich erfolgte Kreditaufnahme oder die Tilgung nach § 18a Absatz 3 Satz 2 und 3 wird auf einem Kreditaufnahmekonto erfasst.2Konjunkturbedingte Überschüsse sind zur Tilgung zu verwenden bis der Wert des Kreditaufnahmekontos bei null liegt.3Darüberhinausgehende Tilgungen werden auf dem Kreditaufnahmekonto nicht erfasst.4Eine Tilgungsverpflichtung für vor 2020 aufgenommene Schulden besteht nicht.5Soweit in einer erhöhten Kreditaufnahme des Jahres zugleich auch Kredite aufgrund einer Ausnahme nach § 18b enthalten sind, sind diese vor Aufnahme in das Kreditaufnahmekonto zu bereinigen.6Gleiches gilt auch für die Tilgungen von nach § 18b aufgenommener Kredite.