Bundesland

Art. 7 RL 2014/23/EU

Auftraggeber

Materialien zu Artikel 7 RL 2014/23/EU

1
VergabeVorschriften.de KI-Kommentar RL 2014/23/EU
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu Artikel 7

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Erforderlich bleibt eine Tätigkeit nach Anhang II und deren Bezug zur Konzession. Ein in transparentem Verfahren nach objektiven Kriterien erlangtes Recht begründet nicht allein die besondere Auftraggebereigenschaft privater Unternehmen. Öffentliche Beherrschung kann demgegenüber über Kapital, Stimmen oder Organbestellung vermittelt werden.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar RL 2014/23/EU

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