§ 8 STFLG-VO elektro
Zusätzliches Urlaubsgeld
1Die Höhe des Urlaubsgeldes beträgt für Arbeitnehmer der Entgeltgruppen E bis E 1 18 Euro, der Entgeltgruppen E 2 bis E 4 23 Euro, der Entgeltgruppen E 5 bis E 7 26 Euro, der Entgeltgruppen E 8 bis E 10 34 Euro, der Entgeltgruppen E 11 bis E 12 41 Euro je Urlaubstag.2Der Anspruch auf Zahlung des Urlaubsgeldes entsteht jeweils erst im Anschluss und entsprechend dem Umfang des verwirklichten Urlaubsanspruches.3Die Auszahlung kann anteilig, unter Berücksichtigung der betrieblichen Abrechnungszeiträume erfolgen.