ST

§ 29 TVergG LSA

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Materialien zu § 29 TVergG LSA

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VergabeVorschriften.de KI-Kommentar TVergG LSA
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 29

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Die vorgezogenen Ermächtigungen dienten der Vorbereitung. Mit dem allgemeinen Inkrafttreten wurden die bezeichneten früheren Gesetze und Verordnungen abgelöst, vorbehaltlich des Übergangsrechts für bereits begonnene Verfahren.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar TVergG LSA

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