Präambel Vergabeerlass HE
Präambel
Bezug: § 55 Landeshaushaltsordnung (LHO); Bekanntgabe zu § 29 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) vom 2. April 2006 (GVBl. I S. 235), zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Februar 2024 (GVBl. 2024 Nr. 40).
Dieser Erlass gibt ergänzende Hinweise und konkretisierende Regelungen, insbesondere zu Beschaffungen, die die Vergabefreigrenze nicht überschreiten (sogenannte Direktaufträge) und zu den im Land Hessen geltenden Fassungen der Vergabe- und Vertragsordnungen nach § 12 Abs. 4 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) vom 12. Juli 2021 (GVBl. S. 338), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Juni 2026 (GVBl. 2026 Nr. 40).
Die Bestimmungen dieses Erlasses gelten als einheitliche Richtlinien nach § 55 der LHO und als Vergabegrundsätze nach § 29 der GemHVO für alle Beschaffungsverfahren außerhalb des EU-Vergaberegimes der §§ 97 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Darüber hinaus gelten für Beschaffungen mit einem geschätzten Auftragswert von mehr als 20.000 Euro ohne Umsatzsteuer die Tariftreueregelungen und Mindestlohnpflichten des HVTG.
Zusätzliche Informationen, insbesondere zu den anzuwendenden Tariftreueregelungen und Mindestlohnpflichten nach dem HVTG, den zuständigen Stellen nach dem HVTG, zu Formularen und Handbüchern, finden Sie unter www.wirtschaft.hessen.de im Bereich Wirtschaft → Öffentliches Auftragswesen.
Der Erlass besteht aus sieben Teilen:
- Teil 1Anwendungsbereich
- Teil 2Direktauftrag
- Teil 3Anwendung UVgO und VOB/A Abschnitt 1 in der im Land Hessen geltenden Fassung
- Teil 4Wahl des Vergabeverfahrens
- Teil 5Wettbewerbsregister
- Teil 6Vergabestatistik
- Teil 7Schlussbestimmungen