Teil 2 Vergabeerlass HE
Direktauftrag
Beschaffungen, deren geschätzter Auftragswert bei Liefer- und Dienstleistungen 100 000 Euro ohne Umsatzsteuer und bei Bauleistungen 750 000 Euro ohne Umsatzsteuer nicht übersteigt, können ohne Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens direkt beauftragt werden (Direktauftrag).
Für Direktaufträge gelten folgende Mindestvorgaben:
- a.Bei Beschaffungen, deren geschätzter Auftragswert ohne Umsatzsteuer 20 000 Euro überschreitet, sind grundsätzlich drei Vergleichspreise zur Ermittlung eines wirtschaftlichen Angebotes abzufragen. Dies kann zum Beispiel durch formlose Preisabfrage oder Internetrecherche/Online-Preisdatenbanken erfolgen. Auch Erfahrungswerte aus vorangegangenen Beauftragungen, insbesondere bei geringeren Auftragswerten, können herangezogen werden.
- b.Bei der Beschaffung ist das Vier-Augen-Prinzip einzuhalten.
- c.Personen, die an der Vorbereitung oder Durchführung von Direktaufträgen beteiligt sind, dürfen keine Interessenkonflikte haben. Ein Interessenkonflikt liegt insbesondere vor, wenn finanzielle, wirtschaftliche oder persönliche Interessen an dem Auftrag bestehen.
- d.Die Beschaffung ist zu dokumentieren.
- e.Die Aufträge sind grundsätzlich zwischen den Wettbewerbern zu streuen. Wiederholte oder mehrmalige Beauftragungen an ein Unternehmen sind zu begründen.
- f.Es besteht die Möglichkeit der Abfrage im Wettbewerbsregister (§ 6 Abs. 2 Nr. 1 des Wettbewerbsregistergesetzes [WRegG]).
- g.Es besteht keine Verpflichtung zur Datenübermittlung im Rahmen der Vergabestatistik. § 2 Abs. 2 der Verordnung zur Statistik über die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen (Vergabestatistikverordnung – VergStatVO) ist auf Direktaufträge nicht anwendbar.
- h.Sollte ein öffentlicher Auftrag Binnenmarktrelevanz besitzen, das heißt Interesse in anderen EU-Mitgliedstaaten hervorrufen, sind die Vorgaben des Primärrechts der Europäischen Union und damit die allgemeinen Grundsätze des Vergaberechts, insbesondere Transparenz und Chancengleichheit der Unternehmen, einzuhalten.