Teil 5 Vergabeerlass HE
Wettbewerbsregister
Vor Erteilung des Zuschlags in einem Vergabeverfahren nach § 12 HVTG ist im Wettbewerbsregister abzufragen, ob Eintragungen zu dem Bieter vorliegen, an den der öffentliche Auftrag erteilt werden soll (§ 6 Abs. 1 WRegG). Die Abfragepflicht besteht bei Liefer- und Dienstleistungen mit einem geschätzten Auftragswert von mehr als 100 000 Euro ohne Umsatzsteuer und bei Bauleistungen mit einem geschätzten Auftragswert von mehr als 750 000 Euro ohne Umsatzsteuer. Freiwillige Abfragen im Wettbewerbsregister sind immer möglich.