Teil 1 Vergabeerlass HE
Anwendungsbereich
1.1 Persönlicher Anwendungsbereich
Dieser Erlass gilt für alle in § 1 Abs. 5 HVTG aufgeführten öffentlichen Auftraggeber.
1.2 Sachlicher Anwendungsbereich
Dieser Erlass gilt für
- –Beschaffungen von Liefer- und Dienstleistungen bis einschließlich 100 000 Euro ohne Umsatzsteuer und von Bauleistungen bis einschließlich 750 000 Euro ohne Umsatzsteuer (Direktaufträge) und
- – für Vergabeverfahren mit einem geschätzten Auftragswert von mehr als 100 000 Euro ohne Umsatzsteuer für Liefer- und Dienstleistungen und von mehr als 750 000 Euro ohne Umsatzsteuer für Bauleistungen, die die Schwellenwerte nach § 106 Abs. 1 und 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen nicht erreichen.
Im Falle der losweisen Vergabe bezieht sich der Auftragswert auf das jeweilige Fachlos. Die Schätzung des Auftragswerts darf nicht in der Absicht erfolgen, die Anwendung der Vergabevorschriften des HVTG zu umgehen.