Teil 6 Vergabeerlass HE
Vergabestatistik
Nach Erteilung des Zuschlags in einem Vergabeverfahren nach § 12 HVTG besteht die nach § 2 der VergStatVO vorgesehene Pflicht zur Datenübermittlung an das Statistische Bundesamt (Destatis) bei Liefer- und Dienstleistungen mit einem geschätzten Auftragswert von mehr als 100 000 Euro ohne Umsatzsteuer und bei Bauleistungen mit einem geschätzten Auftragswert von mehr als 750 000 Euro ohne Umsatzsteuer.