§ 53 GO NRW
Behandlung der Ratsbeschlüsse
1Beschlüsse, die die Durchführung der Geschäftsordnung betreffen, führt der Bürgermeister aus.2Wenn er persönlich betroffen ist, handelt der Stellvertreter.
Beschlüsse, die
- a)die Geltendmachung von Ansprüchen der Gemeinde gegen den Bürgermeister,
- b)die Amtsführung des Bürgermeisters,