SN

§ 3 SächsVergabeG

Nachweis der Eignung

Materialien zu § 3 SächsVergabeG

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VergabeVorschriften.de KI-Kommentar SächsVergabeG
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 3

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Geforderte Unterlagen müssen durch den konkreten Auftrag gerechtfertigt sein. Präqualifikation deckt nur die tatsächlich geprüften Kriterien ab. Bei anderen Verzeichnissen müssen Prüfungsinhalt und zugrunde liegende Dokumente erkennbar und einsehbar sein; zusätzliche auftragsbezogene Anforderungen können offenbleiben.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar SächsVergabeG

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