§ 7 SächsVergabeG
Sicherheitsleistung
Im Anwendungsbereich der VOB ist bei einer Auftragssumme unter 250 000 EUR (ohne Umsatzsteuer) auf Sicherheitsleistungen für Vertragserfüllung und für Mängelansprüche zu verzichten.
Die zwingende Regel betrifft Vertragserfüllung und Mängelansprüche. Ein pauschaler Standardtext mit Bürgschaftspflicht darf sie nicht unterlaufen. Das Erreichen der Wertgrenze rechtfertigt umgekehrt noch keine unverhältnismäßige Sicherungshöhe.
Stand
Oktober 2026