SN

§ 4 SächsVergabeG

Freihändige Vergabe

Materialien zu § 4 SächsVergabeG

1
VergabeVorschriften.de KI-Kommentar SächsVergabeG
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 4

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Die Vorschrift nennt 25.000 Euro netto und eine Sonderregel für preisgebundene Schulbücher unterhalb der EU-Schwelle. Auch bei gesetzlich zulässiger Verfahrenswahl bleiben die übrigen Anforderungen des einschlägigen Regelwerks und der Gleichbehandlung bestehen. Aktuelle zusätzliche Einführungsvorschriften sind gesondert zu prüfen.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar SächsVergabeG

Ihre relevanten Gesetze ohne erneutes Suchen

Tipp: Starten Sie diese Bookmark-Aktion auf genau der Seite, die Sie speichern möchten – etwa auf der Hauptseite Ihres Rechtsgebiets oder bei Ihrem bevorzugten Gesetz.

Bookmark hinzufügen

Speichern Sie die aktuell geöffnete Vergabevorschriften.de-Seite und wählen Sie als Ordner am besten die „Lesezeichenleiste“.

Ihr Browser
  1. Im Browsermenü „Lesezeichen hinzufügen“ wählen.
Tastenkombination Strg+D

Lesezeichenleiste einblenden

Danach blenden Sie die Lesezeichenliste am besten mit der nachfolgenden Tastenkombination dauerhaft ein. Dadurch genügt ein Klick zu allen relevanten Gesetzen.

Öffnen Sie im Browsermenü die Lesezeichenleiste.

Tastenkombination Strg+Umschalt+B