Eignungskriterien

Einleitung

Im Vergabeverfahren gemäß deutschem Vergaberecht spielen Eignungskriterien eine zentrale Rolle bei der Auswahl geeigneter Bewerber oder Bieter. Klar definierte und nachvollziehbare Kriterien gewährleisten Transparenz, Gleichbehandlung und Wettbewerb. Dieser Artikel behandelt die Bedeutung, rechtliche Grundlagen, Anforderungen und praktische Umsetzung der Eignungskriterien in Vergabeverfahren.

Bedeutung und Zweck von Eignungskriterien

Eignungskriterien dienen dazu, die fachliche und wirtschaftliche Eignung eines Unternehmens für einen konkreten öffentlichen Auftrag sicherzustellen. Im Vordergrund steht das Interesse des öffentlichen Auftraggebers, nur solche Unternehmen zu berücksichtigen, die in der Lage sind, den Auftrag ordnungsgemäß und zuverlässig auszuführen. Damit schützen die Kriterien auch die öffentlichen Haushalte vor wirtschaftlichen Risiken, die durch uneignete Auftragnehmer entstehen könnten.

Rechtliche Grundlagen für Eignungskriterien

Die rechtlichen Grundlagen für das Aufstellen von Eignungskriterien finden sich insbesondere im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§ 122 GWB), in der Vergabeverordnung (§§ 42 ff. VgV) für Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte sowie in der Unterschwellenvergabeordnung (§ 31 UVgO). Im Bereich von Bauleistungen ist darüber hinaus der erste Abschnitt der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen relevant (§ 6a VOB/A).

Arten von Eignungskriterien

Eignungskriterien gliedern sich im Wesentlichen in drei Kategorien:

  • Fachliche und technische Leistungsfähigkeit: Dazu gehören Kriterien wie Erfahrung mit vergleichbaren Leistungen, technische Ausstattung, personelle Ressourcen oder Referenznachweise.

  • Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Hier werden Kriterien wie Umsatzanforderungen, Versicherungen, Bankauskünfte oder Bonitätsnachweise abgefragt.

  • Zuverlässigkeit und rechtliche Kriterien: Die Zuverlässigkeit umfasst insbesondere Aspekte wie das Fehlen einschlägiger Verstöße gegen strafrechtliche oder berufsrechtliche Bestimmungen oder das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.

Anforderungen an Eignungskriterien

Bei der Festlegung von Eignungskriterien sind zentrale rechtliche Anforderungen zu beachten:

  • Transparenz und Nachvollziehbarkeit: Kriterien müssen bereits in der Auftragsbekanntmachung oder Vergabeunterlagen klar formuliert und veröffentlicht werden.

  • Auftragsnähe und Verhältnismäßigkeit: Kriterien dürfen nur gestellt werden, soweit sie zur Sicherstellung der Auftragsdurchführung geeignet und notwendig sind. Sie müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Art und zum Umfang der Leistung stehen (§ 122 Abs. 4 GWB).

  • Nichtdiskriminierung und Gleichbehandlung: Alle Bewerber oder Bieter müssen dieselben Chancen erhalten, Kriterien dürfen nicht bestimmte Unternehmen oder Marktsegmente ausschließen oder bevorzugen.

Überprüfung und Nachweise der Eignung

Die genannten Rechtsgrundlagen erlauben Vergabestellen, die Erfüllung der Eignungskriterien durch entsprechende Nachweise prüfen zu lassen (§ 48 VgV). Hierbei greifen Auftraggeber häufig auf Eigenerklärungen der Unternehmen, Referenznachweise, Zertifikate oder prüfbare Angaben (z.B. Jahresabschlüsse, Bankerklärungen) zurück. Auch die Nutzung von Präqualifikationssystemen ist möglich und kann die Nachweisführung vereinfachen.

Ferner sollten öffentliche Auftraggeber berücksichtigen, dass die Möglichkeit einer Eignungsleihe besteht (§ 47 VgV), wenn einem Bewerber oder Bieter Ressourcen eines anderen Unternehmens zur Verfügung stehen. Die Eignungsleihe ist nach entsprechenden Vorgaben zulässig, sofern sichergestellt ist, dass die Ressourcen bei der Auftragserfüllung tatsächlich genutzt werden können.

Praktische Anwendung und typische Fehler

In der Praxis kommt es häufig zu Vergaberechtsverstößen bei der Festlegung und Anwendung von Eignungskriterien. Entscheidungen von Vergabekammern und Rechtsprechung zeigen typischerweise folgende Probleme:

  • Unklare Formulierungen oder uneindeutige Angaben zu Nachweisen
  • Festlegung unverhältnismäßiger Anforderungen wie überhöhte Umsätze oder nicht relevante Referenzforderungen
  • Missachtung des Transparenz- und Gleichbehandlungsgebots

Die entscheidenden Stellen beziehungsweise Behörden überprüften regelmäßig die Rechtmäßigkeit der angewandten Eignungskriterien; gegebenenfalls drohen Vergabenachprüfungsverfahren und die Aufhebung von Vergabeverfahren.

Fazit

Die ordnungsgemäße Gestaltung und konsequente Anwendung von Eignungskriterien sind maßgeblich für den Erfolg öffentlicher Vergabeverfahren. Durch klare rechtliche Vorgaben und sorgfältige praktische Umsetzung ermöglichen sie verlässliche und transparente Entscheidungen, minimieren Risiken und sichern wirtschaftliche Effizienz im öffentlichen Auftraggeberbereich.