TH

§ 11 ThürVgG

Sicherheitsleistung bei Bauleistungen

Materialien zu § 11 ThürVgG

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VergabeVorschriften.de KI-Kommentar ThürVgG
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 11

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Vertragserfüllungssicherheiten sollen im offenen Baubereich grundsätzlich erst ab 250.000 Euro verlangt werden; bei beschränkter Ausschreibung und freihändiger Vergabe ist regelmäßig darauf zu verzichten. Auch Mängelsicherheiten sollen grundsätzlich erst ab dieser Grenze vorgesehen werden. Ein pauschales Sicherheitspaket ohne Risikoprüfung widerspricht diesem Ansatz.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar ThürVgG

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