TH

§ 7 ThürVgG

Nachunternehmereinsatz

Materialien zu § 7 ThürVgG

1
VergabeVorschriften.de KI-Kommentar ThürVgG
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 7

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Die Zustimmungspflicht und ihre Ausnahme für nicht im Hauptbetrieb eingerichtete Leistungen sind zu beachten. Spätere Wechsel dürfen nur aus den gesetzlich vorgesehenen sachlichen Gründen versagt werden. Der Hauptauftragnehmer darf dem Nachunternehmer insbesondere keine ungünstigeren Zahlungsbedingungen aufgeben.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar ThürVgG

Ihre relevanten Gesetze ohne erneutes Suchen

Tipp: Starten Sie diese Bookmark-Aktion auf genau der Seite, die Sie speichern möchten – etwa auf der Hauptseite Ihres Rechtsgebiets oder bei Ihrem bevorzugten Gesetz.

Bookmark hinzufügen

Speichern Sie die aktuell geöffnete Vergabevorschriften.de-Seite und wählen Sie als Ordner am besten die „Lesezeichenleiste“.

Ihr Browser
  1. Im Browsermenü „Lesezeichen hinzufügen“ wählen.
Tastenkombination Strg+D

Lesezeichenleiste einblenden

Danach blenden Sie die Lesezeichenliste am besten mit der nachfolgenden Tastenkombination dauerhaft ein. Dadurch genügt ein Klick zu allen relevanten Gesetzen.

Öffnen Sie im Browsermenü die Lesezeichenleiste.

Tastenkombination Strg+Umschalt+B