TH

§ 4 ThürVgG

Umweltverträgliche Beschaffung, Open-Source- Software, Berücksichtigung umweltbezogener und sozialer Aspekte im Vergabeverfahren

Materialien zu § 4 ThürVgG

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VergabeVorschriften.de KI-Kommentar ThürVgG
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 4

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Bei staatlichen Investitionen über 1.000 Euro je Einheit soll die Lebenszyklusbetrachtung erfolgen; kommunale Auftraggeber können sie übernehmen. Open-Source-Lösungen sind unter den technischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen zu berücksichtigen. Die staatliche Umweltanforderung bei der Ausführung entfällt nicht beliebig, sondern nur nach den gesetzlichen Alternativen für bereits erfasste oder ungeeignete Beschaffungen.

Rechtsprechung

EuGH, Urteil vom 17.9.2002 – C-513/99, Concordia Bus Finland, NZBau 2002, 618. Auftragsbezogene Umweltkriterien sind bei transparenter und diskriminierungsfreier Ausgestaltung zulässig; ihre Erfüllbarkeit durch nur wenige Anbieter beweist allein keine Bevorzugung.

EuGH, Urteil vom 10.5.2012 – C-368/10, Kommission/Niederlande (Max Havelaar), NZBau 2012, 445. Die damalige Gütezeichenverwendung und unbestimmte Nachhaltigkeitsanforderungen waren rechtswidrig; die spätere ausdrückliche Gütezeichenregelung ist gesondert zu beachten.

Nachweise

Julia Gielen/Moritz Püstow, Klimaverträgliches Bauen – Teil 1 – Vergaberechtliche Anreize zur Senkung der Treibhausgasemissionen, NZBau 2024, 528.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar ThürVgG

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