Nr. 8 AV-Tariftreue
8 Textbaustein für (EU-) Bekanntmachungsmuster bzw. Aufforderung zur
Angebotsabgabe
(1) In die EU-Bekanntmachungsmuster „Vorinformation“, „Auftragsbekanntmachung“, „Regelmäßige nichtverbindliche Bekanntmachung – Sektoren“, „Auftragsbekanntmachung – Sektoren“, „Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge“ und „Soziale und andere besondere Dienstleistungen – Versorgungseinrichtungen“ ist unter III.2.2
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– Bedingungen für die Ausführung des Auftrags – bzw. im EU-Bekanntmachungsmuster „Auftragsbekanntmachung – Verteidigung und Sicherheit“ unter III.1.4 – Sonstige besondere Bedingungen für die Auftragsausführung, insbesondere bezüglich der Versorgungs- und Informationssicherheit – folgender Textbaustein aufzunehmen: „Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen“.
(2) In nationalen Bekanntmachungen ist an geeigneter Stelle ein entsprechender Hinweis aufzunehmen.
(3) In Verfahren ohne öffentliche Bekanntmachung ist in der Aufforderung zur Angebotsabgabe an geeigneter Stelle ein entsprechender Hinweis aufzunehmen.