§ 4 PQTarifV
Antragstellung
1Die Unternehmen stellen einen Antrag auf Erteilung einer Präqualifikation Tarif bei den nach § 3 Abs. 1 zuständigen Prüfstellen.2Der Antrag kann auch unselbstständige Niederlassungen erfassen.3Selbstständige Niederlassungen mit einem eigenen Handelsregistereintrag müssen einen eigenen Antrag stellen.
1Der Antrag ist in Textform zu stellen.2Das hierfür zu verwendende Antragsformular wird elektronisch auf den Internetseiten der Prüfstellen bereitgestellt.3Das Antragsformular ist mit den erforderlichen Unterlagen nach § 5 an die Prüfstellen zu senden.
Bei Fragen zur Antragstellung, insbesondere zur Verwendung des Antragsformulars und zu den vorzulegenden Unterlagen, kann sich das Unternehmen vor Antragstellung an die Prüfstellen wenden.