§ 3 PQTarifV
Zuständige Prüfstellen, Aufsicht
1Mit der Durchführung des Präqualifikationsverfahrens Tarif werden die Präqualifizierungsstellen des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen (Prüfstellen) von der für das öffentliche Auftragswesen zuständigen Ministerin oder dem hierfür zuständigen Minister beauftragt.2Es können auch vergleichbare Stellen beauftragt werden.
Der für das öffentliche Auftragswesen zuständigen Ministerin oder dem hierfür zuständigen Minister obliegt die Aufsicht über die in Abs. 1 benannten Prüfstellen hinsichtlich der Durchführung des Präqualifikationsverfahrens Tarif.