§ 2 PQTarifV
Grundsätze der Prüfung, Dokumentation, Entgelt
Die Prüfung der Einhaltung der Tariftreue- und Mindestlohnpflichten erfolgt nach den Grundsätzen der Transparenz, Gleichbehandlung und Verhältnismäßigkeit.
Maßstab für die Prüfung sind die zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Regelungen zu den Tariftreue- und Mindestlohnpflichten in § 4 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes.
Sämtliche Prüfschritte sind von den Prüfstellen zu dokumentieren.
Die zuständigen Prüfstellen erheben für die Prüfung ein Entgelt gegenüber den zu prüfenden Unternehmen, das sich nach den Kosten bestimmt, die ihnen bei dieser Prüftätigkeit für Personal- und Sachmittel entstehen.