Materialien zu § 33 SektVO
KI-Kommentierung zu § 33
Auslegung
Zulassung, Verpflichtung oder Ausschluss sind vorab mitzuteilen. Ohne abweichende Vorgabe darf ein Nebenangebot auch ohne Hauptangebot abgegeben werden.
Die Mindestanforderungen müssen die zulässige Abweichung inhaltlich begrenzen; ein pauschaler Gleichwertigkeitsvorbehalt genügt dafür nicht. Nebenangebote sind auch bei ausschließlich preisbezogenem Zuschlag zulässig, müssen aber nach denselben festgelegten Zuschlagskriterien bewertet werden.
Rechtsprechung
BGH, Urteil vom 30.8.2011 – X ZR 55/10, Regenentlastung, NZBau 2012, 46; VergabeR 2012, 26. Binnenmarktrelevanz verlangt eine konkrete Marktprognose; Nebenangebotsanforderungen müssen eine hinreichend klare funktionale und qualitative Vergleichsgrundlage schaffen.
Stand
Oktober 2026