Letzte Änderung: 07.02.2024
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Abschnitt 1
(§§
1 –
13)
Allgemeine Bestimmungen und Kommunikation
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Unterabschnitt 1 (§§
1 –
8)
Allgemeine Bestimmungen
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§ 1
Gegenstand und Anwendungsbereich
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§ 2
Vergabe von Bauaufträgen
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§ 3
Schätzung des Auftragswerts
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§ 4
Gelegentliche gemeinsame Auftragsvergabe; zentrale Beschaffung
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§ 5
Wahrung der Vertraulichkeit
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§ 6
Vermeidung von Interessenkonflikten
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§ 7
Mitwirkung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
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§ 8
Dokumentation und Vergabevermerk
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§ 1
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Unterabschnitt 2 (§§
9 –
13)
Kommunikation; Bekanntmachungen
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§ 9
Grundsätze der Kommunikation
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§ 10
Anforderungen an die verwendeten elektronischen Mittel
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§ 10a
Erstellung und Übermittlung von Bekanntmachungen; Datenaustauschstandard eForms
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§ 11
Anforderungen an den Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren
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§ 12
Einsatz alternativer elektronischer Mittel bei der Kommunikation
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§ 13
Allgemeine Verwaltungsvorschriften
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§ 9
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Unterabschnitt 1 (§§
1 –
8)
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Abschnitt 2
(§§
14 –
63)
Vergabeverfahren
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Unterabschnitt 1 (§§
14 –
20)
Verfahrensarten
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Unterabschnitt 2 (§§
21 –
27)
Besondere Methoden und Instrumente in Vergabeverfahren
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§ 21
Rahmenvereinbarungen
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§ 22
Grundsätze für den Betrieb dynamischer Beschaffungssysteme
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§ 23
Betrieb eines dynamischen Beschaffungssystems
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§ 24
Fristen beim Betrieb dynamischer Beschaffungssysteme
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§ 25
Grundsätze für die Durchführung elektronischer Auktionen
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§ 26
Durchführung elektronischer Auktionen
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§ 27
Elektronische Kataloge
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§ 21
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Unterabschnitt 3 (§§
28 –
36)
Vorbereitung des Vergabeverfahrens
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Unterabschnitt 4 (§§
37 –
41)
Veröffentlichungen, Transparenz
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Unterabschnitt 5 (§§
42 –
51)
Anforderungen an Unternehmen; Eignung
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§ 42
Auswahl geeigneter Unternehmen; Ausschluss von Bewerbern und Bietern
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§ 43
Rechtsform von Unternehmen und Bietergemeinschaften
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§ 44
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
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§ 45
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
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§ 46
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
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§ 47
Eignungsleihe
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§ 48
Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
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§ 49
Beleg der Einhaltung von Normen der Qualitätssicherung und des Umweltmanagements
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§ 50
Einheitliche Europäische Eigenerklärung
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§ 51
Begrenzung der Anzahl der Bewerber
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§ 42
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Unterabschnitt 6 (§§
52 –
55)
Einreichung, Form und Umgang mit Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten
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§ 52
Aufforderung zur Interessensbestätigung, zur Angebotsabgabe, zur Verhandlung oder zur Teilnahme am Dialog
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§ 53
Form und Übermittlung der Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote
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§ 54
Aufbewahrung ungeöffneter Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote
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§ 55
Öffnung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote
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§ 52
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Unterabschnitt 7 (§§
56 –
63)
Prüfung und Wertung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Zuschlag
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§ 56
Prüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Nachforderung von Unterlagen
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§ 57
Ausschluss von Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten
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§ 58
Zuschlag und Zuschlagskriterien
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§ 59
Berechnung von Lebenszykluskosten
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§ 60
Ungewöhnlich niedrige Angebote
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§ 61
Ausführungsbedingungen
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§ 62
Unterrichtung der Bewerber und Bieter
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§ 63
Aufhebung von Vergabeverfahren
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§ 56
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Unterabschnitt 1 (§§
14 –
20)
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Abschnitt 3
(§§
64 –
66)
Besondere Vorschriften für die Vergabe von sozialen und anderen besonderen Dienstleistungen
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Abschnitt 4
(§
67)
Besondere Vorschriften für die Beschaffung energieverbrauchsrelevanter Leistungen
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Abschnitt 5
(§§
69 –
72)
Planungswettbewerbe
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Abschnitt 6
(§§
73 –
80)
Besondere Vorschriften für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen
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Abschnitt 7
(§§
81 –
Anlage 1)
Übergangs- und Schlussbestimmungen