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OLG Düsseldorf entscheidet über Eilrechtsschutz im Nachprüfungsverfahren
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat im Eilrechtsschutz eines Vergabenachprüfungsverfahrens über die Grenzen einer Zuschlagsuntersagung beraten. Bis zur Entscheidung der Vergabekammer darf der Auftraggeber den Zuschlag nicht erteilen, wenn ein wirksamer Nachprüfungsantrag und ein schutzwürdiges Interesse des Bieters vorliegen.
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