HE

§ 11 HVTG

Nachweis der Eignung, Präqualifikation

Materialien zu § 11 HVTG

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VergabeVorschriften.de KI-Kommentar HVTG
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 11

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Eigenerklärungen genügen grundsätzlich. Der Auftraggeber muss begründen, weshalb weitergehende Belege erforderlich sind. Anerkannte Register und Zertifizierungssysteme können die Prüfung vereinfachen; ihr Deckungsumfang muss die konkret geforderten Kriterien erfassen.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar HVTG

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