HE

§ 6 HVTG

Besteller, Tariftreuepflicht

Materialien zu § 6 HVTG

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VergabeVorschriften.de KI-Kommentar HVTG
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 6

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Tarifliche Erhöhungen sind während der Ausführung nachzuvollziehen. Bei mehreren amtlich festgestellten Tarifen darf der Besteller die gesetzlich eröffnete Wahl des Unternehmens nicht einschränken. Für länderübergreifende Verkehrsleistungen können vergleichbare Tarife des anderen Landes zugrunde gelegt werden.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar HVTG

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