HE

§ 1 HVTG

Anwendungsbereich

Materialien zu § 1 HVTG

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VergabeVorschriften.de KI-Kommentar HVTG
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 1

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Die allgemeine Unterschwellenbindung beginnt oberhalb von 100.000 Euro bei Liefer- und Dienstleistungen beziehungsweise 750.000 Euro bei Bauleistungen; bei Losvergabe zählt nach dem Gesetz das Fachlos. Die bezeichneten Tariftreue-, Kontroll- und Sanktionsregeln greifen dagegen bereits oberhalb von 20.000 Euro. Oberhalb der EU-Schwellen gelten nur die ausdrücklich fortgeltenden Landesvorschriften neben dem GWB-Regime.

Nachweise

Wolfgang E. Trautner: Das neue Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG), jurisPR-VergR 7/2026 Anm. 1.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar HVTG

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