HE

§ 16 HVTG

Bestbieterprinzip

Materialien zu § 16 HVTG

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VergabeVorschriften.de KI-Kommentar HVTG
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 16

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Tarifpräqualifikationsnummer und Tariftreueerklärungen sind ausdrücklich ausgenommen und grundsätzlich schon mit Antrag beziehungsweise Angebot vorzulegen. Für später verlangte Nachweise ist eine Frist von höchstens zehn Kalendertagen zu bestimmen; nach erfolglosem Ablauf folgt Ausschluss und Prüfung des Nächstplatzierten. Bereits präqualifiziert nachgewiesene Tatsachen dürfen nicht erneut belegt werden müssen.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar HVTG

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