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§ 17 HVTG

Textform bei Zuschlagserteilung

Materialien zu § 17 HVTG

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VergabeVorschriften.de KI-Kommentar HVTG
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 17

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Die Erklärung muss den Zuschlag und seinen Vertragsinhalt eindeutig erkennen lassen und dem Empfänger zugehen. Die Vorschrift ersetzt weder eine erforderliche interne Vertretungsbefugnis noch sonstige zwingende Formvorgaben für besondere Vertragsgegenstände.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar HVTG

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