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§ 4 HVTG

Tariftreue, Mindestlohnpflicht

Materialien zu § 4 HVTG

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VergabeVorschriften.de KI-Kommentar HVTG
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 4

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Der Auftraggeber darf den maßgeblichen Tarif nicht selbst frei bestimmen. Fehlt eine anwendbare Verordnung, greifen die bezeichneten gesetzlichen und allgemein verbindlichen Entgeltstandards. Die Bindung reicht in Nachunternehmer- und Verleiherketten; ihr Nachweis richtet sich nach § 10 und dem Übergangsrecht.

Rechtsprechung

EuGH, Urteil vom 17.11.2015 – C-115/14, RegioPost, NZBau 2016, 46. Eine gesetzliche auftragsbezogene Mindestentgeltbedingung und die dazu verlangte Verpflichtungserklärung können unionsrechtlich zulässig sein.

Nachweise

Ole Lührs: Welche Daseinsberechtigung bleibt den Ausführungsbedingungen?, NZBau 2026, 15; Wolfgang E. Trautner: Das neue Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG), jurisPR-VergR 7/2026 Anm. 1.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar HVTG

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