§ 4 BeschO LZN
Standardbereich (Webshop)
(1) Bedarfe der Dienststellen sind grundsätzlich über standardisierte Produkte aus dem Webshop abzudecken.
1(2) Standardisierte Waren und Artikel werden in elektronischen Produktkatalogen gelistet und im Webshop angeboten.2Produktkataloge und Webshop gliedern sich in spezifische Waren- und Artikelgruppen, die mit Rahmenverträgen hinterlegt sind.
1(3) Produktkataloge und Webshop werden im Dialog mit den Dienststellen stetig weiterentwickelt und den aktuellen Standards und Bedarfslagen angepasst.2Zu diesem Zweck kann das LZN Nutzergruppen einrichten.
1(4) Die Anforderung von Waren und Artikeln im Webshop erfolgt elektronisch über von den Dienststellen autorisierte Bestellerinnen und Besteller.2Zugriffsrechte auf die einzelnen Produkt- und Warengruppen können von den Dienststellen gesondert geregelt werden.3Autorisierte Bestellerinnen und Besteller erhalten über eine Benutzerkennung Zugang zu den elektronischen Warenkörben.