§ 9 BeschO LZN
Datenschutz, Vertraulichkeit
(1) Personenbezogene Daten, die das LZN zur Abwicklung von Vergabeverfahren, Bestellungen und zur Pflege seiner Kunden- und Lieferantenbeziehungen benötigt, werden entsprechend der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.
(2) Preise, Vergütungen sowie allgemeine technische Bedingungen für Lieferungen und Leistungen, die in Vergabeverfahren bekannt werden, sind zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen grundsätzlich vertraulich zu behandeln.