Bundesland

§ 18 VOL/A

Zuschlag

Materialien zu § 18 VOL/A

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VergabeVorschriften.de KI-Kommentar VOL/A
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 18

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Die Aussage, der niedrigste Preis sei nicht allein entscheidend, gestattet keine nachträglichen Qualitätskriterien. Soll allein der Preis bewertet werden, muss dies mit den vorherigen Vorgaben vereinbar sein.

Der Zuschlag ist die Annahme des Angebots; Abweichungen bei Leistung, Preis oder Bindungsbedingungen können stattdessen ein neues Vertragsangebot darstellen. Die historischen Formverweisungen sind im geltenden Signaturrecht zu lesen.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar VOL/A

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