§ 20 VOL/A
Dokumentation

Das Vergabeverfahren ist von Anbeginn fortlaufend zu dokumentieren, so dass die einzelnen Stufen des Verfahrens, die einzelnen Maßnahmen sowie die Begründung der einzelnen Entscheidungen festgehalten werden.

Amtliche Erläuterung
zu § 20 VOL/A

§ 20
Die Dokumentation sollte mindestens folgende Angaben enthalten:



  • die Gründe für die Anwendung der Beschränkten Ausschreibung und Freihändige Vergabe,

  • die Gründe für den Verzicht auf die Vergabe von Teil- oder Fachlosen,

  • die Gründe, warum der Gegenstand des Auftrags die Vorlage von Eignungsnachweisen erfordert und gegebenenfalls warum in diesen Fällen Nachweise verlangt werden müssen, die über die Eigenerklärung hinausgehen,

  • die Namen der berücksichtigten Bewerber oder Bieter und die Gründe für ihre Auswahl,

  • die Namen der nicht berücksichtigten Bewerber oder Bieter und die Gründe für ihre Ablehnung,

  • den Namen des erfolgreichen Bieters und die Gründe für die Auswahl seines Angebotes,

  • gegebenenfalls die Gründe, aus denen der Auftraggeber auf die Vergabe eines Auftrags oder einer Rahmenvereinbarung verzichtet hat.

Quelle:
Erläuterungen zur VOL/A
Offizieller Bestandteil der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen - Teil A (VOL/A) Ausgabe 2009 vom 20. November 2009 (BAnz. Nr. 196a vom 29. Dezember 2009)