Nr. 1 LBeschO SH
1. Geltungsbereich
Diese Landesbeschaffungsordnung gilt für die Landesbehörden des Landes Schleswig-Holstein.
1Die folgenden Regeln gelten für die Vergabe von Aufträgen durch die Landesverwaltung über Leistungen (Lieferungen und Dienstleistungen sowie Leistungen, die im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit erbracht oder im Wettbewerb mit freiberuflich Tätigen angeboten werden).2Die nachfolgenden Regeln gelten hingegen nicht für Bauleistungen, die unter die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - VOB - fallen.