Anlage 2 LBeschO SH
: Ausnahmen von der zentralen Beschaffung nach Ziffer 2.2.2
Anlage 2 Ausnahmen von der zentralen Beschaffung nach Ziffer 2.2.2 der Landesbeschaffungsordnung
I.
Einleitung
Die Regelung gilt für den Geltungsbereich der Landesbeschaffungsordnung, d.h. für alle Dienststellen des Landes mit Ausnahme der Landtagsverwaltung und der Hochschulen.
Nach Ziffer 2.2.2 der Landesbeschaffungsordnung können mit Zustimmung des Finanzministeriums bestimmte Leistungen von der zentralen Beschaffung ausgenommen werden.
1Mit dieser Regelung sollen bestimmte Beschaffungen, die sich eindeutig beschreiben lassen, ohne weitere Prüfung von der zentralen Beschaffung ausgenommen werden.2Diese Bedarfe sind unter II näher bezeichnet.
1Die GMSH hat nicht nur den Auftrag der zentralen Beschaffung, sondern – zusammen mit Dataport auch den der Weiterentwicklung und des Betriebes der landeseigenen elektronischen Vergabeplattform.2Diese soll dazu dienen, Vergabeverfahren der öffentlichen Hand in Schleswig-Holstein an einer Stelle zu bündeln, um es den Unternehmen zu erleichtern, sich über Ausschreibungen zu informieren.3Aus diesem Grunde ist es erforderlich, dass Ausschreibungen, die nach den unten aufgeführten Ausnahmen nicht von der GMSH vorgenommen werden, der GMSH zur Aufnahme mitgeteilt werden oder eine Veröffentlichung auf der Plattform in anderer Weise sichergestellt wird.
Bei gemeinsamen Beschaffungen mehrerer Länder ist die Landesbeschaffungsordnung insoweit anzuwenden, als die Beschaffung durch Dienststellen des Landes Schleswig-Holstein erfolgt.
II.
Dezentral zu beschaffende Leistungen
1Dies vorausgeschickt werden hiermit die nachstehenden Ausnahmen nach Ziffer 2.2.2 der Landesbeschaffungsordnung für Bedarfe genehmigt, die nicht IT-Bedarfe darstellen, es sei denn, für IT-Bedarfe stellt sich der Ausnahmefall entsprechend dar (z.B. Eilbedarf).2Für IT-Bedarfe ist darüber hinaus im Einzelfall zu prüfen, ob eine Ausnahme von der zentralen Beschaffung angezeigt ist.
1.
1Eilbedarf Unter Eilbedarf sind Leistungen zu verstehen, die unverzüglich beschafft werden müssen, um eine Gefahr abzuwehren oder den Dienstbetrieb aufrecht zu erhalten.2Dezentrale Beschaffungen mit der Begründung, es handele sich um Eilbedarf, sind auf das absolut Notwendige zu beschränken.3Sie sind nur dann zugelassen, wenn der Grund, die Art der Beschaffung und das Beschaffungsvolumen aktenkundig gemacht werden.4Bei diesen dezentralen Beschaffungen ist das Datum, die Art des Bedarfs sowie das Volumen festzuhalten und einmal im Quartal dem Finanzministerium in einfacher Form (möglichst per Email an [email protected]) mitzuteilen.
2.
1Bagatellgrenze Bedarfe unter einer Bagatellgrenze von 5.000 € können dezentral beschafft werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: Der Bedarf (die Artikelgruppe / Art der Leistung) kann nicht • über einen Shop der GMSH/Dataport und nicht • auf der Basis eines bestehenden Rahmenvertrages der GMSH/Dataport • oder der IT-Bedarf nicht auf sonstigem Wege über Dataport beschafft werden.2Darüber hinaus können Lebensmittel bis zu 1.000 € dezentral beschafft werden, wenn durch die Art der zu vergebenden Leistung ein Direktauftrag nach § 14 UVgO gerechtfertigt wäre.3Sofern ein gleicher Bedarf, der danach unter die Bagatellgrenze fällt, mehrfach (mehr als 5 Mal im Jahr) beschafft wird, ist die GMSH oder das Finanzministerium davon in Kenntnis zu setzen, weil dies ein Indiz dafür ist, dass eine Bündelung der Beschaffung wirtschaftlich sinnvoll ist.
3.
Leistungen für Dienststellen des Landes, soweit sie räumlich nicht in Schleswig-Holstein untergebracht sind.
4.
Bedarfe für operative Einheiten der Landespolizei und des Verfassungsschutzes, die der Geheimhaltung unterliegen.
5.
Bedarfe, die aus rechtlichen oder sonstigen spezialgesetzlichen Gründen durch die GMSH nicht beschafft werden dürfen.
6.
Leistungen für den LKN-SH im Bereich des Küstenschutzes und der Häfen, sofern es sich um Bedarfe handelt, die eine Artikelgruppe betreffen, die weder von einer anderen Dienststelle des Landes, noch von einem anderen Kunden der GMSH benötigt werden.
7.
Leistungen für den LBV-SH, sofern es sich um Bedarfe handelt, die eine Artikelgruppe betreffen, die weder von einer anderen Dienststelle des Landes, noch von einem anderen Kunden der GMSH benötigt werden.
8.
Diensthunde
9.
Bücher und Zeitschriften
10.
Reiseleistungen (Fahrkarten, Hotelübernachtungen etc.)
11.
Stellenausschreibungen und Anzeigen
12.
Rechtsanwaltsleistungen
13.
Aus- und Fortbildung Bedarfe im Bereich der Aus- und Fortbildung können auch künftig dezentral beschafft werden, wenn es sich um Einzelmaßnahmen handelt oder die Ausbildung von Einrichtungen des Landes oder durch Bedienstete des Landes vorgenommen werden.
14.
Bedarfe, die im Rahmen der gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Verfahrensordnungen in Auftrag gegeben werden (z.B. Gutachten und Dolmetscherleistungen).
15.
Gutachten Gutachten sind von der Verpflichtung der zentralen Beschaffung ausgenommen, wenn sie a) von einem Facharzt zur Beurteilung des Gesundheitszustandes von Landesbediensteten erstellt werden sollen, b) im Rahmen eines Vergleichs auch eine Verständigung über einen bestimmten Gutachter erfolgt.
16.
Sonstige Bedarfe Sollen darüber hinaus Beschaffungen dezentral vorgenommen werden, die vorstehend nicht beschrieben sind, ist die Einwilligung des Finanzministeriums im Einzelfall erforderlich.
III.
Schlussbestimmungen
Diese Regelung gilt bis zum 31. Dezember 2026.
Informationen über neue Entwicklungen, insbesondere über den Abschluss und die Vorbereitung von Rahmenverträgen, werden im SHIP (Allgemeines / Handwerkszeug /Beschaffung) veröffentlicht werden.
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Ansprechpartner für Hinweise, Fragen oder die Klärung von Problemen sind:
Herr Andreas Winkelmann ( [email protected] ), 0431 / 599 - 1469
Herr Norman Voß ( [email protected] ), Tel.: 0431 / 988 - 3919
Ansprechpartnerin für Hinweise, Fragen und die Klärung von Problemen im Bereich der IT sind:
1Herr Dr.2Nils Trares-Wrobel ( [email protected] ), Tel.: 0431 / 988 - 2922
Frau Claudia Richter ( [email protected] ), Tel.: 0431 / 988 -4195
Herr Reinhold Schiedemann ( [email protected] ), Tel.: 0431 / 988-2917