Nr. 3 LBeschO SH
3 Organisation, Zuständigkeiten
1Die GMSH nimmt gem.2§ 3 Abs. 3 Nr. 1 des Gesetzes zur Errichtung der Gebäudemanagement Schleswig-Holstein (GMSHG) nach Maßgabe gesonderter Vereinbarungen für sämtliche Landesbehörden (Bedarfsstellen) die für deren Geschäftsbetrieb notwendigen Beschaffungen vor.3Die Zentrale Beschaffungsstelle (Nr. 2.2.1) ist damit zuständig für die Beschaffung sämtlicher Bedarfe für alle Bedarfsstellen des Landes, soweit das Finanzministerium keine Ausnahmen genehmigt (vgl. Nr. 2.2.2).4Weiterhin ist sie für den Betrieb und die Weiterentwicklung der elektronischen Vergabe (e-Vergabe) aller Ausschreibungsverfahren des Landes Schleswig-Holstein zuständig, soweit diese ihre Zuständigkeit als zentrale Beschaffungsstelle (Nr. 2.2.1) berühren.
Abweichend hiervon ist Dataport als Zentrale Beschaffungsstelle für IT-Bedarf (Nr. 2.2.1) zuständig für alle Beschaffungen und Vergaben im Bereich der IT und der Chief Information Officer (CIO) für die Genehmigung von Ausnahmen (vgl. Nr. 2.2.2).