Bundesland

§ 74 VgV

Verfahrensart

Materialien zu § 74 VgV

1
VergabeVorschriften.de KI-Kommentar VgV
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 74

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Der Verweis knüpft an § 73 an und eröffnet keine allgemeine Direktvergabe von Planungsaufträgen. Der Auftraggeber muss geeignete Bewerber transparent auswählen und die Verhandlungsregeln des § 17 beachten. Ein wettbewerblicher Dialog kommt insbesondere in Betracht, wenn zunächst die geeignete Lösung mit den Teilnehmern zu entwickeln ist.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar VgV

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