HE

§ 21 HVTG

Vergabekompetenzstellen

Materialien zu § 21 HVTG

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VergabeVorschriften.de KI-Kommentar HVTG
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 21

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Bieter müssen den Verstoß zunächst erfolglos beim Auftraggeber beanstanden. Die gesetzlichen Zugangsschwellen beziehen sich bei Losvergabe auf das Fachlos.

Auf Aufforderung soll der Zuschlag ausgesetzt werden, längstens bis zur Empfehlung oder dem Ablauf von 14 Kalendertagen. Eine Nichtumsetzung der Empfehlung ist beiden Beteiligten in Textform mitzuteilen.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar HVTG

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