HE

§ 23 HVTG

Inkrafttreten

Materialien zu § 23 HVTG

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VergabeVorschriften.de KI-Kommentar HVTG
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 23

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Für die im Juni 2026 eingeführten Änderungen sind die eigenen Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen maßgeblich. Die Schlussvorschrift darf deshalb nicht zur rückwirkenden Anwendung neuer Präqualifikations- oder Kettenpflichten verwendet werden.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar HVTG

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