Bundesland

§ 23 VSVgV

Zwingender Ausschluss

Materialien zu § 23 VSVgV

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VergabeVorschriften.de KI-Kommentar VSVgV
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 23

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Die Verweisung auf §§ 147, 123 und 125 GWB verlangt eine Prüfung von Tatbestand, Unternehmenszurechnung und etwaigen Abhilfemaßnahmen. Eine ausländische Herkunft rechtfertigt weder geringere Nachweisstandards noch die Ablehnung gesetzlich anerkannter Ersatznachweise. Bei begründeten Zweifeln sind die vorgesehenen Behördeninformationen einzuholen.

Rechtsprechung

EuGH, Urteil vom 24.10.2018 – C-124/17, Vossloh Laeis, ECLI:EU:C:2018:855. Selbstreinigung verlangt erforderliche aktive Zusammenarbeit auch mit dem Auftraggeber; Umfang und Ausschlussdauer sind verhältnismäßig und tatbestandsbezogen zu bestimmen.

Nachweise

Marc Opitz, Wenn Schlieren bleiben: Die Gründlichkeit einer Selbstreinigung, NZBau 2018, 662.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar VSVgV

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