Nr. 11.1 VwV Beschaffung
Berücksichtigung in Leistungsbeschreibung und Ausführungsbedingungen
1Bei der Erstellung der Leistungsbeschreibung sind nachhaltige Aspekte zu berücksichtigen, soweit sachgerecht und sofern ein sachlicher Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand besteht, es sei denn eine Berücksichtigung ist nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich.2Die Ergebnisse der Bedarfsanalyse finden in die Leistungsbeschreibung Eingang.
Die Auftraggeber sollen von den Unternehmen ein klimafreundliches Verhalten auch bei der Ausführung des Auftrags fordern, solange es sich um Bedingungen handelt, die sich auf die Auftragsausführung beziehen und im sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen.
Das zentrale Portal für nachhaltige Beschaffung des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) – Kompetenzstelle für
nachhaltige Beschaffung informiert über Gesetze, Regelungen, Leitfäden und Beispiele aus Bund, Ländern und Kommunen zur nachhaltigen Beschaffung (siehe Internetseite der Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung).