Nr. 4.3 VwV Beschaffung
Sonstige Unterstützungsmöglichkeiten
Um Start-ups bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zu berücksichtigen, bestehen folgende weiteren Unterstützungsmöglichkeiten:
a) Bei einer Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb und bei der Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb (siehe Nummer 7.1) sind Start-ups regelmäßig in angemessenem Umfang zur Angebotsabgabe aufzufordern, soweit dies mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistungen zu vereinbaren ist.
b) Für den Fall, dass Unternehmen Leistungen an Unterauftragnehmer vergeben wollen, ist in den Vergabeunterlagen vorzuschreiben, dass das Unternehmen gehalten ist, zu Unteraufträgen Start-ups in dem Umfang heranzuziehen, wie dies mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistungen zu vereinbaren ist.