Nr. 5.1 VwV Beschaffung
Allgemeines
Vor der Einleitung eines Vergabeverfahrens ist grundsätzlich eine detaillierte Bedarfsanalyse durchzuführen, der sich eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nach § 7 LHO in Verbindung mit Nummer 2 der VV LHO anschließt.
Im Rahmen der Bedarfsanalyse sind, soweit mit vertretbarem Aufwand möglich, die Klimawirkungen im Allgemeinen, der Energieverbrauch, die verursachten Treibhausgasemissionen während des gesamten Lebenszyklus der Leistung und der Aspekt der energieeffizientesten Systemlösung zu prüfen.
1Kommen mehrere Möglichkeiten der Beschaffung in Betracht, soll solchen Lieferund Dienstleistungen der Vorzug gegeben werden, mit denen das Ziel der Vermeidung oder Verringerung von Treibhausgasemissionen in einem möglichst großen Umfang erreicht werden kann.2Mehraufwendungen bei der Beschaffung sollen nicht außer Verhältnis zu ihrem Beitrag zur Treibhausgasminderung stehen.
Auf der Internetseite des Wirtschaftsministeriums sind dazu entsprechende Hilfestellungen hinterlegt (Internetseite des Wirtschaftsministeriums Arbeitshilfen für die Beschaffung).