Nr. 11.2.2 VwV Beschaffung
Nachhaltige Beschaffung von Lebensmitteln
1Bei der Beschaffung von Lebensmitteln und Speisen sind die Leitsätze der Ernährungsstrategie des Landes Baden-Württemberg und die Ziele des Biodiversitätsstärkungsgesetzes des Landes Baden-Württemberg zu beachten.2Umweltund klimagerechte Aspekte, wie zum Beispiel nachhaltige, transparente und nachvollziehbare Lieferketten und kurze Transportwege von pflanzlichen und von tierischen Produkten, sollen berücksichtigt werden.
Bei Produkten mit Gütezeichen entsprechend dem einschlägigen EU-Recht anerkannter Qualitätsprogramme, wie zum Beispiel dem Qualitätszeichen Baden-
1Württemberg (QZBW) und dem Bio-Zeichen Baden-Württemberg (BIOZBW), gelten diese Kriterien als erfüllt.2Auch andere geeignete Nachweise werden akzeptiert, sofern nachvollziehbar nachgewiesen wird, dass die zu erbringenden Lieferungen oder Dienstleistungen die Anforderungen des spezifischen Gütezeichens oder die angegebenen spezifischen Anforderungen erfüllen.