§ 17 TVergG LSA
Kontrollen
1Der öffentliche Auftraggeber kann Kontrollen durchführen, um die Einhaltung der aufgrund von § 11 auferlegten Vertragspflichten des Auftragnehmers zu überprüfen.2Der öffentliche Auftraggeber hat zu diesem Zweck mit dem Auftragnehmer vertraglich zu vereinbaren, dass ihm auf Verlangen die Entgeltabrechnungen des Auftragnehmers vorgelegt werden.3Der Auftragnehmer hat seine Arbeitnehmer auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinzuweisen.4Der Auftragnehmer hat hierfür vollständige und prüffähige Unterlagen bereitzuhalten.