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NI

§ 23 LHO NI

Zuwendungen

Materialien zu § 23 LHO NI

2
Verwaltungsvorschriften zur Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung
Stand: 2026

Zu § 23 – Abschnitt 15 Abschnitt 15 VV-LHO, Zu § 23:

Zu § 23 – Abschnitt 15.1 Abschnitt 15.1 VV-LHO, Abgrenzung der Zuwendungen von den Entgelten aufgrund von Verträgen, die unmittelbar den Preisvorschriften für öffentliche Aufträge unterliegen

Quelle: Verwaltungsvorschriften zur Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung

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